Terrorist oder Freiheitskämpfer?

Bereits im 19. Jahrhundert wurde der bewaffnete Kampf durch nichtstaatliche Akteure von manchen Friedensbefürwortern als legitimes und notwendiges Mittel angesehen, um eine gerechtere soziale und politische Ordnung zu schaffen, und damit letztlich eine friedlichere Welt zu errichten. Die Internationale Liga für Frieden und Freiheit (Ligue internationale et permanente de la paix et de la liberté, LIPL), eine der bedeutendsten internationalen Friedensorganisationen ihrer Zeit, trat für nationale Befreiung und soziale Gerechtigkeit ein, notfalls auch mit Mitteln des Krieges. In seiner Rede auf dem LIPL-Friedenskongress in Lausanne 1869 erklärte der Ehrenpräsident Victor Hugo etwa: »Die erste Bedingung des Friedens ist die Befreiung. Für diese Befreiung wird es zweifellos eine Revolution geben, die letzte, und vielleicht – ach! – einen Krieg, den letzten. Dann wird alles vollbracht sein.«

Bewaffnete Konflikte werden häufig unterschiedlich interpretiert und bewertet – von den einen werden sie als notwendige Befreiung von einem unterdrückerischen Regime gesehen, während andere sie als Aufruhr und Terrorismus brandmarken.

Im Kontext der Entkolonialisierungskämpfe – etwa in Algerien, Vietnam oder Palästina – wurde der bewaffnete Widerstand auch in Luxemburg von einigen explizit befürwortet. Maoistische Gruppen wie der Kommunistesche Bond Lëtzebuerg (KBL) propagierten etwa den Sieg der Volksmacht durch Waffengewalt.

Die Organisation der Vereinten Nationen verbieten grundsätzlich die Androhung oder Anwendung von Gewalt. Dennoch haben mehrere Resolutionen der UN-Generalversammlung das Recht der Völker auf Selbstbestimmung anerkannt, inklusive der Legitimität ihres Widerstandes »mit allen verfügbaren Mitteln, einschließlich des bewaffneten Kampfes«.

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