Pflichtabgabe

Pflichtabgabe

Vorgehensweise

Eine Pflichtabgabe einreichen

Sie können die Exemplare am Empfang (in kleiner Anzahl) abgegeben, per Post versenden oder beim Postdienst auf der Rückseite des Gebäudes (Rue Albert Borschette) zwischen 8.30 und 16.30 Uhr abgegeben.

Ein Online-System für die Pflichtabgabe gedruckter und digitaler Publikationen befindet sich derzeit in Entwicklung. In der Zwischenzeit können digitale Dokumente (E-Books, Zeitungen, Broschüren, Artikel, Plakate usw.) per E-Mail übermittelt werden.

Nach der Abgabe gehen die Publikationen in das Eigentum der Nationalbibliothek über, die sie der Öffentlichkeit zugänglich machen kann.

Eine Erklärung der Pflichtabgabe mit MyGuichet einreichen

Häufig gestellte Fragen

Müssen auch Plakate, Broschüren oder Kalender hinterlegt werden?

Ja. Die Pflichtabgabe an die Nationalbibliothek betrifft nicht nur Bücher und Zeitschriften, sondern auch Plakate, Postkarten, Faltblätter, Noten, grafische Werke, Kalender und andere Arten von Publikationen.

Ich habe ein Buch im Selbstverlag veröffentlicht (Print-on-Demand). Was muss ich tun?

Bei Selbstveröffentlichungen sind Sie selbst für die Pflichtabgabe verantwortlich. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Sie wohnen in Luxemburg,
  • Sie wohnen im Ausland, aber Ihre Publikation wurde in Luxemburg produziert.

Muss ich zusätzlich ein Exemplar beim Nationalen Literaturarchiv hinterlegen?

Nein. Ein Exemplar von Werken (Bücher und Broschüren) zur luxemburgischen Sprache und Literatur wird von der Nationalbibliothek an das Centre national de littérature weitergeleitet.

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