Pflichtabgabe
Pflichtabgabe
Der gesetzliche Rahmen für die Pflichtabgabe besagt, dass alle in Luxemburg erschienenen gedruckten oder digitalen Publikationen als Pflichtexemplare von den Autoren, Verlagshäusern oder Druckereien in der BnL abgegeben werden müssen. Die Pflichtabgabe gilt nicht nur für Bücher und Zeitschriften, sondern auch für Plakate, Postkarten, Gemeindeblätter, Partituren, grafische Druckarbeiten usw. Die Pflichtexemplare sind teil der Luxemburgensia-Sammlung.
Gedruckte Publikationen
Jede in Luxemburg herausgegebene Publikation muss bei der Nationalbibliothek hinterlegt werden.
Beginnen Sie damit, Ihre Pflichtexemplaranmeldung online über MyGuichet vorzunehmen.
Danach geben Sie die Exemplare am Empfangsschalter der Nationalbibliothek ab (kleine Mengen), schicken sie per Post oder geben sie in der Poststelle auf der Rückseite des Gebäudes (Rue Albert Borschette) zwischen 8:30 und 16:30 Uhr ab. Die Anzahl der Exemplare, die abgegeben werden müssen, hängt von der Art des Dokuments ab.
Wie viele Exemplare müssen hinterlegt werden?
4 Exemplare:
- Broschüren
- Bücher
3 Exemplare:
- Zeitschriften
2 Exemplare:
- Poster
- Kalender
- Illustrierte Postkarten
- Geographische Karten
- Choreographien
- Noten
- Pläne
- Digitale Publikationen, die ausgedruckt wurden
- Programme von Aufführungen und anderen Veranstaltungen
- Neuauflagen von Büchern, die außer orthografischen oder typografischen Änderungen keine weiteren Änderungen enthalten
1 Exemplar:
- Ikonografische Dokumente (Drucke, Stiche, ...)
- Veröffentlichungen in Braille-Schrift
- Veröffentlichungen mit einem Preis von über 200 €
- Publikationen mit einer Auflage von weniger als 200 Exemplaren
Digitale Publikationen
Die Nationalbibliothek entwickelt zurzeit ein System für die Online-Pflichtablieferung, sowohl für gedruckte als auch für digitale Publikationen.
Derzeit können Verleger oder Ersteller von Inhalten digitale Dokumente (E-Books, Zeitungen, Broschüren, Artikel, Poster,...) per E-Mail einsenden.
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