Reprografie
Reprografie
Selbst drucken, fotokopieren und scannen
Scan- und Druckstationen
Sie haben die Möglichkeit, Dokumente zu scannen und zu kopieren oder Seiten auszudrucken und Dateien auf einem USB-Stick zu speichern oder per E-Mail zu versenden. Die dazu nötigen Geräte stehen Ihnen in den Kopierräumen unseres Lesesaals im Untergeschoss und im 2. und 3. Obergeschoss zur Verfügung. Im Untergeschoss können Sie zudem im Auszüge aus den eingesehenen Mikroformen ausdrucken oder einscannen.
Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die angefertigten Kopien und Scans mit dem Urheberrechtsgesetz vereinbar sind.
Bedienungsanleitungen
Wie kann ich mein Konto aufladen?
Am Empfangsschalter oder mit einem BnL-Computer haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bibliotheksausweis mit dem benötigten Betrag aufzuladen.
Klicken Sie am Computer auf das Symbol »Print & Scan Account«. Ein neues Fenster öffnet sich, in dem Ihr Druckkonto angezeigt wird. Wählen Sie in der Navigationsleiste links »Add Money« und folgen Sie den Anweisungen, um die Zahlung vorzunehmen.
Wie kann ich von einem Computer der BnL aus drucken?
- Erstellen Sie einen Druckauftrag von einem Computer der BnL aus.
- Scannen Sie Ihren Bibliotheksausweis an einem Drucker, um sich zu verbinden.
- Wenn sich der Drucker im Standby-Modus befindet, warten Sie, bis das Menü auf dem Bildschirm angezeigt wird.
- Tippen Sie auf »Druckfreigabe« und wählen Sie dann das/die Dokument(e) aus oder tippen Sie auf »Alle drucken«, um den Druckvorgang zu starten.
Wie kann ich von einem privaten Gerät aus drucken?
- Senden Sie das/die Dokument(e) als Anhang an print@bnl.etat.lu. Die E-Mail muss von der Adresse aus gesendet werden, die in Ihrem Benutzerkonto angegeben ist! Für das Drucken per E-Mail ist nur das Format A4 in Schwarz-Weiß, einseitig bedruckt, möglich. Kompatible Dateien sind: PDF, BMP, DIB, GIF, JFIF, JIF, JPE, JPEG, JPG, PNG, TIF und TIFF.
- Scannen Sie Ihren Bibliotheksausweis an einem Drucker, um sich zu verbinden.
- Wenn sich der Drucker im Standby-Modus befindet, warten Sie, bis das Menü auf dem Bildschirm angezeigt wird.
- Tippen Sie auf »Druckfreigabe« und wählen Sie dann das/die Dokument(e) aus oder tippen Sie auf »Alle drucken«, um den Druckvorgang zu starten.
Wie kann ich ein Dokument scannen?
- Setzen Sie sich an eine Scanstation und schieben Sie Ihren Bibliotheksausweis in das Lesegerät. Lassen Sie sie dort, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
- Richten Sie den Scanvorgang über den Startbildschirm ein.
- Speichern Sie das Dokument nach dem Scannen auf einem USB-Stick oder senden Sie es an die E-Mail-Adresse, die Sie in Ihrem Benutzerkonto angegeben haben.
- Vergessen Sie nicht, Ihren Bibliotheksausweis zu entfernen, sodass die Sitzung automatisch beendet wird.
Verwandte Themen
Repografie durch unser Personal
Drucken und kopieren
Die folgenden Gebühren gelten auch für Kopien, die von Mikroformen angefertigt werden.
Reprografie durch unser Fotostudio
Die Nationalbibliothek stellt nur fotografische Reproduktionen von Dokumenten her, die sich in ihrem Besitz befinden. Sie können eine Bestellung mit MyGuichet.lu aufgeben.
Dokumente, die bereits digitalisiert wurden, werden Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 €). Die Lieferung der Dateien erfolgt per Online-Download.
Reprografie von Audiodokumenten
Die Nationalbibliothek erstellt nur Kopien von Audiodokumenten aus ihren eigenen Archiven, die nicht mehr zum Verkauf angeboten werden, sofern diese Kopien für den privaten oder wissenschaftlichen Gebrauch bestimmt sind.
Pro angefangene Viertelstunde kostet die Vervielfältigung einer CD 5 €. Die Vervielfältigung aller anderen analogen oder digitalen Medien wird mit 7 € berechnet. Die Kopien werden als mp3-Datei geliefert.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich eine Reproduktion veröffentlichen?
Eine fotografische Reproduktion muss sich an die Gesetze und insbesondere an das Urheberrecht halten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Urheber- und Verbreitungsrechte des reproduzierten Dokuments zu klären. Jede Veröffentlichung eines Dokuments aus unseren Beständen muss mit dem Vermerk »Bibliothèque nationale du Luxembourg« versehen sein und es muss ein Belegexemplar eingereicht werden.
Können Sie mir eine Veröffentlichungsgenehmigung erteilen?
Die BnL ist nicht Inhaberin der Rechte und kann daher keine Genehmigungen erteilen. Sie müssen selber prüfen, ob die beabsichtigte Nutzung unter eine gesetzliche Ausnahme fällt. Ist dies nicht der Fall, müssen die erforderlichen Rechte eingeholt werden.
Die Klärung von Rechten gehört nicht zu den angebotenen Dienstleistungen der BnL.
Die Verantwortung liegt bei Ihnen, wenn Sie Texte oder Bilder über die gesetzlichen Ausnahmen hinaus verwenden möchten.
Was sind Urheberrechte?
Das Urheberrecht ist Teil des geistigen Eigentums und umfasst den Bereich des literarischen und künstlerischen Eigentums.
Es beinhaltet:
- Verwertungsrechte: das Recht, ein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und wirtschaftlich zu nutzen
- Urheberpersönlichkeitsrechte: das Recht auf Namensnennung und auf Wahrung der Integrität des Werkes
Die schaffenden Personen erwerben diese Rechte automatisch mit der Schaffung des Werkes, ohne Registrierung. Die Rechte können auf Erben übertragen oder an Dritte (Verlage, Verwertungsgesellschaften usw.) abgetreten werden.
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