Akquisitionen und Schenkungen
Akquisitionen und Schenkungen
Akquisitionen
Charta der Akquisitionspolitik
Die Auswahl der Dokumente für den nicht-luxemburgischen Bestand erfolgt durch das für die Sammlungen zuständige Personal in den jeweiligen Fachbereichen. Die anzuschaffenden Werke werden anhand der Kriterien der Erwerbungspolitik des Bestands ausgewählt.
Erwerbungsvorschläge
Wenn ein Dokument in unseren Beständen nicht zu finden ist, können Sie über a-z.lu einen Erwerbungsvorschlag einreichen, sofern Ihre Einschreibung bei der BnL gültig ist. Jede Anfrage wird im Rahmen der geltenden Richtlinien geprüft und kann je nach Fall zum Kauf des Dokuments oder zu einer Fernleihe führen.
Verwandte Themen
Schenkungen
Wenn Sie daran interessiert sind, die Nationalbibliothek zu unterstützen, können Sie etwa Dokumente schenken. Besonderes Interesse gilt der Luxemburgensia-Sammlung. Die Nationalbibliothek hält sich vor, Schenkungen gemäß der Akquisitionspolitik zu behandeln; das bedeutet, dass einzelne Dokumente auch gängigen Kassationsprinzipien unterliegen.
Jede Schenkung wird überprüft. Nicht berücksichtigte Publikationen werden entweder aussortiert oder an verwandte Institutionen oder andere luxemburgische Bibliotheken weitergeleitet, die die Kriterien der angebotenen Dokumente besser erfüllen.
Mäzenatentum
Wenn Sie daran interessiert sind, die Nationalbibliothek bei spezifischen Projekten, wie etwa der Restaurierung von luxemburgischen Plakaten, zu unterstützen, haben Sie die Möglichkeit, steuerlich absetzbare Spenden über den Fonds culturel national zu tätigen.
Ende 2016 begann die BnL mit der schrittweisen Digitalisierung und Online-Veröffentlichung ihrer Sammlung luxemburgischer Plakate. Leider befinden sich viele Plakate durch Beschädigung und Abnutzung in einem kritischen Zustand und müssen restauriert werden, um sie zu digitalisieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit einer Spende könnten Sie die Umsetzung dieses Projektes unterstützen.
Häufig gestellte Fragen
Ich habe ein Buch geschrieben. Kann ich der Nationalbibliothek ein Exemplar schenken?
- Wenn Ihre Publikation in Luxemburg produziert oder veröffentlicht wurde, verpflichtet Sie das Gesetz über die Pflichtabgabe, Exemplare bei der Nationalbibliothek Luxemburg zu hinterlegen.
- Wenn Ihre Publikation im Ausland produziert oder veröffentlicht wurde und Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen, wenden Sie sich bitte an unseren luxemburgischen Bestand.
- Wenn Ihre Publikation nicht in Luxemburg produziert oder veröffentlicht wurde und Sie nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen, können wir diese Schenkung leider nicht annehmen. Sie können jedoch über a-z.lu einen Erwerbungsvorschlag einreichen, sofern Sie über eine gültige Einschreibung bei der Nationalbibliothek verfügen. Ihr Vorschlag wird anschliessend gemäss der geltenden Erwerbungsrichtlinien geprüft.
Welche Arten von Dokumenten können der BnL für den luxemburgischen Bestand und für die Spezialsammlungen als Schenkung angeboten werden?
Die BnL nimmt für ihre historischen und zeitgenössischen Sammlungen luxemburgische oder ausländische Publikationen mit Bezug zum Großherzogtum Luxemburg oder zum ehemaligen Herzogtum an, sofern sie sich noch nicht in den luxemburgischen Sammlungen befinden, oder um diese Sammlungen zu ergänzen:
- Bücher, Broschüren, vergriffene oder seltene Zeitschriften,
- Handschriften,
- Typoskripte,
- illustrierte und Textplakate,
- Kalender,
- alte illustrierte Postkarten,
- Landkarten,
- gedruckte und handschriftliche Partituren,
- Archivbestände von Komponisten und Musikgemeinschaften,
- Tonaufnahmen,
- ikonografische Dokumente
- und alte Handelsdrucke.
Welche Arten von Dokumenten können der BnL für den nicht-luxemburgischen Bestand als Schenkung angeboten werden?
Die BnL nimmt Bücher und Zeitschriften an, die den Kriterien ihrer wissenschaftlichen Aufgaben entsprechen. Daher lehnt sie Publikationen für Kinder und Jugendliche, Ratgeber, beschädigte Bücher oder Bücher mit veraltetem Inhalt sowie Titel, die bereits bei der BnL vorhanden sind, von vornherein ab. Für den nicht-luxemburgischen Bestand werden Schenkungen nur unter der Bedingung akzeptiert, dass sie der BnL kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
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