Benutzungsordnung und Regelungen zur Ausleihe

Benutzungsordnung und Regelungen zur Ausleihe

1. Zugang und Verhalten

1.1. Allgemeine Bestimmungen

Bei der Anmeldung teilt der Nutzer seine E-Mail-Adresse mit, an die eine Aufforderung geschickt wird das Passwort des Leserkontos zu ändern. Die Anmeldung, die Nutzung von Dokumenten vor Ort und die Heimausleihe sind kostenlos. Mit der Anmeldung erhält der Nutzer Zugang zu den verschiedenen Dienstleistungen der Nationalbibliothek Luxemburg (Bibliothèque nationale du Luxembourg, BnL). Die Heimausleihe sowie der Zugang zu digitalen Ressourcen sind Personen vorbehalten, die mindestens 14 Jahre alt sind und in Luxemburg oder den angrenzenden Regionen wohnen. Jede Änderung der Postanschrift oder der E-Mail-Adresse muss der BnL unverzüglich mitgeteilt werden.

Nutzer und Besucher müssen sich strikt an die Anweisungen des Personals halten.

Nutzer und Besucher dürfen sich nur in den für die Öffentlichkeit vorgesehenen Bereichen aufhalten.

Tiere sind weder im Foyer noch im Lesesaal erlaubt, eine Ausnahme bilden Assistenzhunde. Das Betreten der Bibliothek mit Rollschuhen, Inlineskates oder anderen rollenden Fortbewegungsmitteln ist verboten.

Im Lesesaal gilt Ruhe.

Bei Mobiltelefonen muss die Stummschaltung aktiviert sein. Im Lesesaal stehen Telefonkabinen zur Verfügung.

Da die BnL eine Patrimonialbibliothek ist, in der seltene, einzigartige und wertvolle Dokumente vor Ort eingesehen werden können, ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Lesesaal, in den Carrels, in den Audiokabinen und im Musikraum untersagt. Im Bereich des BnL’s Café und im Foyer ist der Verzehr von Speisen und Getränken erlaubt. Wasserflaschen sind im Lesesaal erlaubt, unter der Bedingung, dass sie durchsichtig sind und ein maximales Fassungsvermögen von 500 ml haben.

Unangebrachtes Verhalten und die Verwendung einer unangessenen Ausdrucksweise sind untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ist der Zutritt zum Gebäude untersagt. Außerhalb des BnL’s Café ist der Konsum von Alkohol verboten.

Der Nutzer muss auf Körperhygiene achten, so dass andere Nutzer sich nicht gestört fühlen.

Es ist verboten, die BnL, ihre Dienstleistungen und ihre Ausrüstung zu anderen Zwecken zu nutzen als zu denjenigen, die ihren Aufgaben und ihrem Auftrag entsprechen.

Die BnL kann Nutzern, die sich nicht an die Benutzerordnung halten, den Bibliotheksausweis entziehen. Der Aufenthalt im Lesesaal kann diesen Nutzern verweigert werden.

Bei Verlust des Bibliotheksausweises kann gegen Zahlung von 5 EUR ein neuer Ausweis ausgestellt werden.

Wenn der Nutzer seine Mitgliedschaft in der Bibliothek kündigen möchte, wird ihm der auf seinem Bibliotheksausweis gutgeschriebene Betrag auf schriftlichen Antrag zurückerstattet.

Die Mitgliedschaft in der BnL kann in folgenden Fällen von der Einrichtung selbst widerrufen werden: wenn die persönlichen Daten des Benutzers gelöscht werden müssen, weil die Anmeldung, die für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig ist, nicht verlängert wird, oder wenn der Benutzer gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstößt. In diesen Fällen wird der Nutzer über den auf seinem Bibliotheksausweis gutgeschriebenen Betrag benachrichtigt. Wird innerhalb von 30 Tagen keine Rückerstattung beantragt oder ist es aufgrund veralteter Kontaktdaten nicht möglich, den Nutzer zu kontaktieren, werden die auf der Bibliothekskarte gutgeschriebenen Beträge für die Restaurierung von Dokumenten aus den Beständen der BnL verwendet.

1.2. Schließfächer

Die Nutzung der Schließfächer ist obligatorisch. Vor dem Betreten des Lesesaals muss der Nutzer seine Tasche und seine Jacke sowie alle sperrigen Gegenstände, darunter insbesondere Motorradhelme, Regenschirme, Computertaschen, Aktenmappen, Trolleys, Reisetaschen, Musikinstrumente, Kinderwagen oder Buggys (ausgenommen Babyschalen) und auch zu hinderliche Kleidung in den Schließfächern deponieren. Die BnL behält sich das Recht vor, jederzeit restriktivere Maßnahmen durch einfache Entscheidung der Direktion zu ergreifen.

Wenn nicht genügend Schließfächer zur Verfügung stehen, kann eine Ausnahme von den genannten Regeln erfolgen. Aus Sicherheitsgründen kann verlangt werden, dass der Nutzer eine Tasche, die er mit in den Lesesaal nehmen will, öffnet.

Nach der Schließung der Bibliothek werden alle geschlossenen Schließfächer geleert. Die Mitarbeiter der BnL und das Sicherheitspersonal haften nicht für Gegenstände, die bei der Leerung der Schränke beschädigt werden oder abhandenkommen. Wertsachen, die nach zwei Wochen nicht abgeholt wurden, werden dem Fundbüro der luxemburgischen Polizei übergeben.

Die Nutzer werden gebeten, auf ihre persönlichen Wertsachen (wie Geldbörsen, Laptops, Kursunterlagen, Bücher oder Bibliotheksausweis), die nicht in einem Schließfach verwahrt werden, gut achtzugeben. Die BnL haftet nicht für Diebstähle.

1.3. Carrels, Audiokabinen und Musikraum

Den Nutzern stehen elf Carrels, drei Audiokabinen und ein Musikraum zur Verfügung. Diese Arbeitsbereiche sind während der Öffnungszeiten des Lesesaals zugänglich. Jeder Inhaber eines gültigen Bibliotheksausweises kann sie buchen.

Die Carrels sind ausschließlich für die Gruppenarbeit vorgesehen. Eine Einzelperson kann kein Carrel nutzen. Damit die Online-Buchung gültig ist, müssen die Zweier- und Vierer-Carrels von mindestens zwei Personen und die Sechser-Carrels von mindestens drei Personen genutzt werden. Aus Sicherheitsgründen und für ein angenehmes Raumklima dürfen sich im Raum höchstens so viele Personen aufhalten, wie Stühle vorhanden sind. Die maximale Personenzahl wird von der BnL im jeweiligen Carrel angezeigt.

Dokumente aus dem Freihandbereich im Lesesaal und Dokumente aus den Magazinen können frei genutzt werden. Davon ausgenommen sind Dokumente, deren Nutzung ausschließlich im Rara-Lesesaal Dr. Jean-Claude Loutsch möglich ist. Die Leser werden gebeten, die Werke nach der Benutzung auf einen Rollwagen im Lesesaal zu legen.

Die Audiokabinen sind für die Nutzung von Sprachlehrwerken und Tondokumenten (Musik und Hörbücher) vorgesehen. In ihnen darf sich nur eine Person aufhalten.

Der Musikraum ist für die Durchsicht und das Spielen von Musikwerken am Klavier vorgesehen. Die Nutzung anderer Musikinstrumente ist verboten. Im Musikraum dürfen sich höchstens zwei Personen aufhalten.

Die Buchung der Arbeitsbereiche erfolgt online über die Website booker.bnl.lu. Eine Buchung kann storniert werden.

Jeder Nutzer kann die Räumlichkeiten für Zeitabschnitte von jeweils 30 Minuten buchen:

  • für denselben Tag und bis zu sieben Tage im Voraus
  • für maximal zwei Stunden pro Tag
  • mit maximal vier Buchungen pro Woche.

Im Fall einer Verspätung von mehr als 15 Minuten behält sich die BnL das Recht vor, die Buchung zu stornieren und den Raum anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen.

Der Nutzer, der den Raum gebucht hat, ist während der gesamten Dauer der Buchung für die Ordnung im Raum verantwortlich. Er achtet auf ein angemessenes Verhalten und den sorgsamen Umgang mit der ihm zur Verfügung gestellten Ausrüstung.

Die BnL behält sich das Recht vor, die Räume während der Nutzung durch einen Mitarbeiter der BnL oder des von der BnL beauftragten Sicherheitsdienstes überprüfen zu lassen.

1.4. Eltern-Kind-Raum

Im dritten Stock befindet sich ein Eltern-Kind-Raum, der Nutzern mit Kindern kurzfzeitig die Recherche und das Arbeiten in der BnL ermöglicht. Die Eltern oder Begleitpersonen sind für das Verhalten der Kinder, deren Sicherheit und deren Beaufsichtigung während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten der BnL verantwortlich.

2. Ausleihe und Nutzung vor Ort

Die Nutzer können bis zu 35 physische Dokumente gleichzeitig ausleihen. Gedruckte Dokumente, Atlanten und Sprachlehrwerke können bis zu 28 Tage ausgeliehen werden; Audio- und audiovisuelle Dokumente können bis zu 14 Tage ausgeliehen werden. Wenn das ausgeliehene Dokument nicht von einem anderen Leser reserviert wurde, wird die Ausleihe automatisch verlängert. Der Nutzer hat zudem die Möglichkeit, die Ausleihe selbst über a-z.lu oder am Ausleihschalter um bis zu 56 Tage (oder 28 Tage für Kurzzeitausleihen) zu verlängern.

2.1. Lesesaal

Für die Nutzung von Dokumenten aus dem Freihandbestand im Lesesaal ist kein Bibliotheksausweis erforderlich. Die Nutzer werden gebeten, die Werke nicht selbst wieder in die Regale zurückzustellen, sondern sie auf einen der im Lesesaal bereitgestellten Rollwagen zu legen.

Dokumente, die im Lesesaal zur Verfügung stehen können nicht reserviert werden, es sei denn sie sie sind bereits von einem anderen Leser ausgeliehen.

Es ist verboten, Dokumente jeglicher Art, die im Besitz der BnL sind, aus den Lesebereichen zu entfernen. Davon ausgenommen sind Werke, die am Ausleihschalter oder an den Ausleihterminals im Rahmen der Heimausleihe ausgeliehen wurden. Bei der Ausleihe und der Rückgabe von Dokumenten muss der Nutzer seinen persönlichen Bibliotheksausweis vorlegen. Außer in Ausnahmefällen werden keine Dokumente nach Hause geliefert.

Dokumente, deren Etikett einen roten Balken aufweist, sind von der Heimausleihe ausgeschlossen und müssen vor Ort eingesehen werden.

2.2. Umgang mit den Dokumenten

Der Nutzer muss mit den ihm anvertrauten Dokumenten sorgsam umgehen. Er darf darin nichts unterstreichen und keine Anmerkungen einfügen, auch nicht mit Bleistift. Er darf außerdem keinerlei Substanzen oder Werkzeuge benutzen, die die Sammlungen beschädigen können, wie Tinte, Klebstoff, flüssige Korrekturmittel, Klebestreifen oder Haftnotizzettel zum Wiederfinden der Seiten. Er darf die Dokumente nicht zerschneiden oder verändern und keinerlei Information aus ihnen löschen. Er darf keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Messer, Cutter oder Scheren benutzen. Es ist außerdem untersagt, Ecken umzuknicken, die Dokumente zu markieren, sie zu falten oder zu verbiegen.

2.3. Dokumente aus den Magazinen

Die Nutzung und die Heimausleihe von Dokumenten, die in Magazinen verwahrt werden, sind bei der BnL angemeldeten Personen vorbehalten. Diese können bis zu 20 Dokumente online über www.a-z.lu reservieren. Reservierte Werke können nach einer Wartezeit an den Ausleihschaltern abgeholt werden. Die Wartezeiten sind auf der BnL-Website einsehbar.

Die online reservierten Dokumente werden für eine Woche an den Ausleihschaltern hinterlegt. Nach Ablauf dieser Frist werden sie wieder ins Regal zurückgestellt.

Mikroformen können in einem dafür vorgesehenen Bereich im dritten Stock des Lesesaals eingesehen werden. Luxemburgische Zeitungen und weitere von der BnL digitalisierte Dokumente werden nicht mehr in der Printversion ausgegeben und müssen online genutzt werden. Sie sind per Fernzugriff zugänglich sowie an allen Terminals, die im Lesesaal zur Verfügung stehen.

Von der Heimausleihe ausgeschlossen sind alle Werke aus Luxemburg oder dem Ausland von vor 1900 sowie die Unikate des Luxemburgischen Bestands und alle Dokumente der Sondersammlungen.

Der Nutzer hat die Möglichkeit, sich von einem anderen Nutzer ausgeliehene Dokumente reservieren zu lassen. Er kann seine Reservierungen online selbst vornehmen oder sich an den Ausleihschalter wenden. Bis zur Rückgabe des reservierten Dokuments befindet sich seine Bestellung auf der Warteliste. Ist das reservierte Dokument verfügbar, wird der Nutzer per E-Mail informiert und es wird für eine Woche am Ausleihschalter für ihn hinterlegt.

2.4. Dokumente aus den Sondersammlungen

Nutzer, die Dokumente aus den verschiedenen Sondersammlungen einsehen möchten, werden gebeten, mit der betreffenden Abteilung Kontakt aufzunehmen, um einen Termin zu vereinbaren. Nutzer, die Plakate ansehen möchten, werden gebeten, zunächst die Website www.eluxemburgensia.lu zu konsultieren, über die sie Zugang zu einer ständig wachsenden Zahl von Plakaten, die von der BnL digitalisiert wurden, haben. Für den Zugang zu gedruckten Plakaten ist mit einer Wartezeit von 10 Arbeitstagen zu rechnen.

Der Nutzer muss mit seinem gültigen Bibliotheksausweis am vereinbarten Tag und zur angegebenen Uhrzeit im Rara-Lesesaal Dr. Jean-Claude Loutsch vorstellig werden. Er wird gebeten, die BnL über Verhinderungen oder Verspätungen zu informieren.

Der Nutzer muss in seinem Antrag angeben, welche(s) Sondersammlung(en)/Dokument(e) er einsehen möchte. Die Einsichtnahme geschieht vor Ort. Eine Heimausleihe ist nicht möglich. Der Nutzer muss die Dokumente vorsichtig handhaben, darauf achten, dass seine Hände sauber sind, und eine eventuelle Beschädigung des Dokuments melden.

 

Zusätzlich zu den in Artikel 2.2. festgelegten Regeln für die Handhabung der Dokumente ist es außerdem untersagt:

  • sich auf die Dokumente zu stützen oder sie als Unterlage zu benutzen;
  • sie auf den Boden oder auf den Schoß zu legen;
  • Dokumente jedweder Art aus dem Lesebereich zu entfernen;
  • Gegenstände oder Substanzen mitzubringen, welche die Dokumente beschmutzen oder beschädigen können;
  • die zur Verfügung gestellten Dokumente ganz oder teilweise zu ersetzen sowie beschädigte Dokumente zu reparieren;
  • bei nicht gebundenen Dokumenten die Reihenfolge der Blätter zu verändern.

 

Die Einsicht in und die Nutzung gewisser Sammlungen kann untersagt oder beschränkt werden:

  • wenn die Beachtung von Urheberrechten oder von personenbezogenen Daten dies erfordert;
  • wenn der Erhaltungszustand oder die Abnutzung des Materials dies erfordert;
  • wenn es ein Ersatzdokument gibt (ein auf Papier oder digital veröffentlichtes Dokument, Faksimile, Mikroform);
  • wenn das betreffende Material zum Zeitpunkt der Bestellung bereits zu anderen Zwecken genutzt wird.

 

Kontaktdaten der Sondersammlungen:

  • Handschriftensammlung: manuscrits@bnl.etat.lu
  • Zimeliensammlung: imprimes-rares@bnl.etat.lu
  • Plakat- und Postkartensammlung: affiches@bnl.etat.lu und cartes-postales@bnl.etat.lu
  • Sammlung von Karten, Plänen, Atlanten und Ansichten: cartographie@bnl.etat.lu
  • Musikbestand/Centre d’études et de documentation musicales (Cedom): cedom@bnl.etat.lu
  • Ikonografische Sammlung: iconographie@bnl.etat.lu
  • Sammlung zur Luxemburger Bibliothekslandschaft und Buchgeschichte: histoire-bibliotheque@bnl.etat.lu
  • Ephemerasammlung: ephemera@bnl.etat.lu

2.5. Dokumente aus anderen Bibliotheken

Um Zugang zu Dokumenten zu erhalten, die sich im Besitz anderer Bibliotheken des Verbundes bibnet.lu befinden, muss sich der Nutzer in die Partnerbibliotheken begeben (die Zugangsbedingungen der Bibliotheken sind auf www.a-z.lu verfügbar).

Um Dokumente zu erhalten, die in den Bibliotheken des Verbundes bibnet.lu nicht verfügbar sind (aber immer noch im Handel erhältlich), kann der Nutzer Erwerbungsvorschläge mit Hilfe des dazu vorgesehenen Formulars auf www.a-z.lu machen. Dokumente, die der Forschung dienen und die bestehenden Sammlungen ergänzen können, werden von der BnL im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten erworben und an interessierte Nutzer verliehen. Diejenigen Personen, die den Erwerb vorgeschlagen haben, werden benachrichtigt, sobald die Bestellungen eingetroffen sind.

Um Dokumente einzusehen, die im Großherzogtum nicht verfügbar sind, können sich Forscher an die BnL-Abteilung für den internationalen Leihverkehr wenden. Diese Abteilung beschafft Reproduktionen (Fotokopien von Zeitschriftenartikeln) oder vermittelt die Ausleihe von Dokumenten (vergriffene Werke, nicht mehr erhältliche Dissertationen). Die Anträge müssen über www.a-z.lu gestellt werden, indem das entsprechende Formular ausgefüllt wird.

3. Verstöße und Strafen

Die BnL kann Nutzern, die sich nicht an die Benutzungsordnung halten, den Bibliotheksausweis entziehen und den Aufenthalt im Lesesaal verweigern.

Wenn die Rückgabefrist überschritten wird, wird der Benutzer per E-Mail darüber informiert, dass sein Leserkonto automatisch gesperrt wird. Er kann demnach Dienstleistungen der BnL nicht mehr in Anspruch nehmen und ist z.B. gesperrt für weitere Ausleihen, Verlängerungen der aktuellen Ausleihen, neue Vormerkungen, die Nutzung des digitalen Angebots und die Nutzung des Fernleihdienstes. Diese Sperre wird aufgehoben, sobald das Dokument zurückgegeben wird. Eine Erinnerung wird zweimal hintereinander innerhalb von 14 Tagen versendet. Eine weitere Mahnung wird drei Wochen nach dem geplanten Rückgabedatum mit einer nicht erstattungsfähigen Überfälligkeitsgebühr von 10 EUR verschickt. Diese Gebühr muss per Banküberweisung bezahlt werden. Dabei muss „Amende pour retard“ gefolgt von der Bibliothekskartennummer in der Mitteilung angegeben werden. Eine letzte Mahnung wird 56 Tage nach dem geplanten Rückgabedatum verschickt. Wird das Dokument nicht bis zum 70. Tag nach dem geplanten Rückgabedatum zurückgegeben, erklärt die Bibliothek das Dokument als verloren und stellt es dem Benutzer in Rechnung. Der in Rechnung gestellte Betrag umfasst die Kosten für die Wiederbeschaffung des Dokuments sowie einen nicht erstattungsfähigen Pauschalbetrag von 25 EUR für Bearbeitungskosten. Die nicht erstattungsfähige Überfälligkeitsgebühr sowie die Kosten für den Ersatz verlorener Dokumente werden auf dem Leserkonto vermerkt. Ein Nutzer wird erst dann freigeschaltet, wenn das Dokument zurückgegeben und/oder die Überfälligkeitsgebühr / Bearbeitungsgebühr / Ersatzkosten für das Dokument bezahlt worden sind.

Der Nutzer muss für verursachte Schäden (Beschädigung oder Verlust) aufkommen. Er muss den Verlust oder den Diebstahl eines Dokuments, welches im Besitz der BnL ist oder über den internationalen Leihverkehr von einer ausländischen Bibliothek ausgeliehen wurde, unverzüglich melden. Die BnL stellt ihm einen Betrag in Rechnung, der den Kosten für die Ersetzung des Dokuments zzgl. einer nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsgebühr von 25 EUR entspricht.

4. Nutzung des Internets und der Hilfsmittel zur Dokumentensuche

4.1. Internetnutzung in der BnL über das Festnetz oder WLAN

Die BnL bietet Inhabern eines Bibliotheksausweises kostenlosen Zugang zum Internet. Es ist streng verboten, die von der BnL zur Verfügung gestellten IT-Tools neu zu konfigurieren oder dies zu versuchen. Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten IT-Ressourcen.

Der Nutzer darf keine Daten, Dokumente, Bilder, Videos oder andere Dateien mit Hilfe der staatlichen IT-Ressourcen hochladen, herunterladen, speichern, veröffentlichen, verbreiten oder verteilen,

  • deren Inhalte gewalttätig, pornografisch, pädophil, rassistisch oder nationalsozialistisch sind, gegen die guten Sitten verstoßen, die Achtung der Menschenwürde oder den Schutz Minderjähriger beeinträchtigen können;
  • deren Inhalte verleumderisch und allgemein rechtswidrig sind;
  • die die staatlichen Ressourcen und insbesondere die Integrität und die Erhaltung von staatlichen Informationen beeinträchtigen;
  • die das Ansehen des Staates im In- oder Ausland schädigen.

Der Nutzer darf keine im Internet angebotenen Dienste, die diese Themen zum Inhalt haben, nutzen.

Der Nutzer darf die staatlichen IT-Mittel nicht zu Zwecken der Belästigung, der Bedrohung oder Beleidigung und ganz allgemein nicht zur Verletzung des geltenden Rechts nutzen.

Der Nutzer muss sich an die geltende Gesetzgebung über das geistige Eigentum und die Urheberrechte halten. Er darf daher ohne die erforderlichen Genehmigungen keine Dateien hochladen, herunterladen, speichern oder übertragen, die Daten enthalten, welche durch diese Gesetzgebung geschützt werden.

Der Nutzer darf nicht wissentlich Dateien hochladen, herunterladen oder übertragen, die Viren oder verfälschte Daten enthalten. Er muss die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um im Rahmen des Möglichen eine unbeabsichtigte Verbreitung solcher Dateien von seinem Computer aus zu verhindern.

Der Nutzer darf keine falschen Angaben zur Quelle der in einer Datei enthaltenen Daten machen.

Der Nutzer darf keine Massen- oder Kettenmitteilungen (individuell erhaltene Nachrichten, die an alle Kontakte versandt wurden mit der Aufforderung, sie ebenfalls an alle Kontakte zu versenden) versenden, wenn dies nicht durch berufliche Zwecke gerechtfertigt ist.

Der Nutzer muss die staatlichen IT-Ressourcen so nutzen, dass er anderen Nutzern den Zugang zu ihnen nicht erschwert.

Einige der oben genannten Tätigkeiten können Straftaten darstellen.

4.2. Die Suchmaschine a-z.lu und das Portal eluxemburgensia.lu

Die Webseiten www.a-z.lu und www.eluxemburgensia.lu sind online zugänglich. Aus Gründen des Urheberrechts werden einige Dokumente des Portals eluxemburgensia, wie Postkarten und Poster, nur innerhalb der BnLihrer tatsächlichen Größe angezeigt.

4.3. Konsultation der digitalen Bibliothek über a-z.lu

Inhaber eines Leseausweises der BnL oder der Universitätsbibliothek können von jedem mit dem Internet verbundenen Computer aus auf die meisten zur Nutzung freigegebenen digitalen Ressourcen zugreifen. Bestimmte Ressourcen sind nur innerhalb der BnL oder der Bibliothek der Universität Luxemburg zugänglich.

Die Nutzung elektronischer Ressourcen unterliegt der luxemburgischen Gesetzgebung über die Urheberrechte sowie der vorliegenden Benutzungsordnung. Sofern nicht anders angegeben, dürfen die Inhalte nur zu privaten, zu Ausbildungs- oder zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt werden. Das systematische Herunterladen und/oder die Weitergabe von Inhalten an nicht befugte Dritte sind verboten.

4.4. Konsultation der Webseite webarchive.lu

Die von der BnL auf www.webarchive.lu archivierten Webseite können nur an den Terminals im BnL-Lesesaal eingesehen werden.

5. Dokumente kopieren und scannen

Die BnL stellt den Besuchern Kopierer und Scanner zur Verfügung. Nachdem ein Guthaben auf den Bibliotheksausweis geladen wurde, können Kopien angefertigt und Seiten digitalisiert werden. Diese Kopien und Digitalisierungen dürfen nicht das ganze Werk umfassen.

Sofern nicht anders angegeben, dürfen die reproduzierten Dokumente nur in dem vom geänderten Gesetz vom 18. April 2001 über die Urheberrechte, verwandten Schutzrechte und die Datenbanken vorgesehenen Rahmen benutzt werden.

Bei jeder Veröffentlichung einer Reproduktion eines Dokuments, welches im Besitz der BnL ist, muss seine Herkunft, d. h. „Bibliothèque nationale du Luxembourg“, gefolgt vom Namen der Abteilung, aus der die betreffenden Dokumente stammen, sowie die entsprechende Signatur angegeben werden. Die Angaben zur Publikation müssen der BnL mitgeteilt und ein Belegexemplar eingereicht werden.

6. Personenbezogene Daten

Die Anmeldung bei der BnL setzt die Bereitstellung der folgenden Informationen und Nachweise voraus: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kopie eines Ausweisdokuments oder elektronische Unterschrift. Die BnL behält sich das Recht vor, die Vorlage einer Wohnsitzbescheinigung und/oder eines Immatrikulationsnachweises an einer vom Staat Luxemburg anerkannten luxemburgischen Ausbildungseinrichtung der Sekundar- oder Hochschulstufe zu verlangen.

Diese Informationen (die „personenbezogenen Daten“) sind für die Registrierung der Anmeldung und die Einrichtung eines persönlichen Leserkontos erforderlich. Ein Ausdruck des Anmeldeformulars wird im Archiv der BnL aufbewahrt. Ohne Verlängerung beträgt die Dauer der BnL-Mitgliedschaft zwei Jahre. 24 Monate nach dem Ablauf aller Mitgliedschaften bei den Bibliotheken des Verbundes bibnet.lu werden die personenbezogenen Daten automatisch gelöscht. Der Ausleihverlauf wird in anonymisierter Form für die von der Bibliothek zu erstellenden Statistiken gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden im „gemeinsamen Leserverzeichnis“ des integrierten Verwaltungssystems des Verbundes der luxemburgischen Bibliotheken bibnet.lu gespeichert. Die Liste der Mitgliedsbibliotheken kann auf www.bibnet.lu eingesehen werden.

Der Benutzername und das Passwort gelten für alle Bibliotheken des Verbundes bibnet.lu, bei denen der Nutzer angemeldet ist oder sich anmelden kann. Die personenbezogenen Daten können von einer begrenzten Anzahl befugter und geschulter Personen zu den im Folgenden genannten Zwecken verarbeitet werden.

Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet im Hinblick auf:

  • die Anmeldung bei der BnL und die Aktualisierung der Daten des Leserkontos;
  • Reservierungen für die Ausleihe und Nutzung von Dokumenten vor Ort sowie für die Vervielfältigung von Dokumenten;
  • Bestellungen über den internationalen Leihverkehr;
  • die Kontaktaufnahme mit dem Nutzer bezüglich Reservierungen, Mahnungen und Säumnisgebühren;
  • die Nutzung der von der BnL bereitgestellten IT-Tools;
  • den Zugang zu den von der BnL bereitgestellten Online-Ressourcen und deren Nutzung;
  • die Erstellung von anonymisierten Statistiken zur Verbesserung der von der BnL angebotenen Dienstleistungen;
  • die Aufdeckung von Betrug und Missbrauch bei der Nutzung der digitalen Ressourcen, die dem Nutzer von der BnL zur Verfügung gestellt werden;
  • die Bearbeitung von Anträgen durch die BnL, welche die Auskunft über personenbezogene Daten, ihre Berichtigung und den Widerspruch gegen ihre Verarbeitung sowie weitere Rechte in Bezug auf diese Daten betreffen;
  • das Abonnement des BnL-Newsletters, der mit Hilfe des beauftragten Unternehmens Mailjet, Paris, verwaltet wird.

Der Direktor der BnL untersteht dem für Kultur zuständigen Minister und ist, gemeinsam mit den weiteren Bibliotheken des Verbundes bibnet.lu, für die Verarbeitung der Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) vom 27. April 2016 (2016/679) verantwortlich.

Der Nutzer hat Anspruch auf Auskunft über seine personenbezogenen Daten und auf Berichtigung dieser Daten. Jede Änderung seiner personenbezogenen Daten kann direkt am Empfang der BnL oder online über das Leserkonto auf der Website www.a-z.lu vorgenommen werden.

Der Nutzer hat das Recht, den Newsletter über einen in jeder E-Mail vorhandenen Link oder durch Kontaktaufnahme mit der BnL abzubestellen. Die E-Mail-Adresse des Nutzers wird nur für den Zeitraum seiner Anmeldung gespeichert.

Der Nutzer hat außerdem das Recht, seine Zustimmung zur Speicherung seiner Daten im gemeinsamen Leserverzeichnis des Bibliotheksverbundes bibnet.lu zurückzuziehen, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen, ihre Löschung oder ihre Einschränkung sowie ihre Übertragbarkeit zu beantragen.

Im Fall eines Verstoßes gegen die geltenden Datenschutzvorschriften hat der Nutzer auch die Möglichkeit, bei einer Aufsichtsbehörde wie der Nationalen Datenschutzkommission (Commission nationale pour la protection des données, CNPD) eine Beschwerde einzureichen.

In bestimmten, von der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Fällen kann die BnL die Inanspruchnahme dieser Rechte ablehnen. Nach der Löschung seiner personenbezogenen Daten sind die Ausleihe von Medien und die Nutzung der IT-Dienstleistungen der BnL durch den Nutzer nicht mehr möglich.

Für weitere Informationen zu seinen Rechten und deren Ausübung kann sich der Nutzer unter der Adresse dpo@bnl.etat.lu oder unter der folgenden Postanschrift an die BnL wenden:

Bibliothèque nationale du Luxembourg

Données Personnelles / Délégué à la protection des données

37D, avenue John F. Kennedy

L-1855 Luxembourg

7. Hinweis

Die BnL behält sich das Recht vor, die vorliegende Benutzungsordnung jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. Die aktuell gültige Version der Benutzungsordnung steht auf der BnL-Website zur Verfügung.

Zum letzten Mal aktualisiert am