Wasserflaschen nun im Lesesaal erlaubt Die BnL ist ganz Ohr

Aufgrund einer zunehmenden Nachfrage ihrer treuen Nutzer gibt die Nationalbibliothek bekannt, dass Wasserflaschen ab sofort im Lesesaal erlaubt sind, unter der Bedingung, dass sie durchsichtig sind und ein maximales Fassungsvermögen von 500 ml haben.

Diese Maßnahme, die aufgrund ihrer Seltenheit in Patrimonialbibliotheken außergewöhnlich ist, zielt darauf ab, den Komfort und das Wohlbefinden der Leser zu verbessern.

Da es sich um eine Testphase handelt, um die Auswirkungen dieser Maßnahme zu bewerten, behält sich die BnL das Recht vor, diese Regelung bei Bedarf anzupassen. Als Patrimonialbibliothek, die seltene, einzigartige und wertvolle Bestände bewahrt, bittet die BnL ihre Nutzer, die Dokumente sorgfältig und verantwortungsbewusst zu behandeln.

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